Light me Amadeu 2010
 
 

Keine Bewegung!
Die „Residenzpflicht für Flüchtlinge –
Bestandsaufnahme und Kritik

Aktuelle Broschüre von Beate Selders erschienen

Asylsuchende werden für die Dauer des Asylverfahrens einer Ausländerbehörde zugewiesen und dürfen deren Zuständigkeit - in der Regel einen Landkreis – nicht ohne Ausnahmegenehmigung verlassen.

Verstöße gegen die Residenzpflicht werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.

Die vorliegende Broschüre bietet einen lebendigen Einblick in den Alltag asylsuchender Menschen in Deutschland und ihr Leben unter den restriktiven Bedingungen der Residenzpflicht.

Beate Selders stellt die gesetzlichen Grundlagen der Residenzpflicht vor und skizziert die politischen und juristischen Auseinandersetzungen um die räumliche Aufenthaltsbeschränkung.

Sie geht auch auf die praktische Anwendung der Residenzpflicht durch Ausländer- und Polizeibehörden ein. Dabei wird deutlich, dass die gesetzlichen Grundlagen der Residenzpflicht zu einem alltäglichen Rassismus verleiten, ihre Durchsetzung jenen diskriminierenden Blick fördert, den der Staat andernorts aufwändig zu bekämpfen sucht.

Es wird gefragt:

Was heißt es für die demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaft, wenn einer Gruppe von Menschen elementare Grundrechte verweigert werden?

Wie wirkungsvoll ist das Engagement gegen Intoleranz und rassistische Gewalt, wenn die davon Betroffenen per Gesetz ausgegrenzt und stigmatisiert werden?

Die Interviews und Reportagen von Beate Selders machen deutlich, dass die Residenzpflicht eine Menschenrechtsverletzung ist. Sie zu beenden, liegt nicht nur im Interesse der Flüchtlinge, sondern auch im Interesse einer offenen und demokratischen Gesellschaft.

Weiter Informationen gibt es hier:

Humanistische Union

Humanistische Union


Fluechtlingsrat Brbg

Flüchtlingsrat Brandenburg


Ausgrenzung per Gesetz
Landrat will aber vor Ort nichts ändern

Eberswalde. Jugendliche aus dem Landkreis Barnim beschäftigten sich seit über einem Jahr mit der Situation von Flüchtlingen und mit strukturellem Rassismus. Angeregt wurden sie dazu durch den open-space-Prozess "Light me Amadeu", eine aktivierende Form der Auseinandersetzung mit wichtigen Themen. Die jungen Leute organisierten mehrere Aktionen, so auch eine Demonstration am Todestag von Amadeu Antonio am 6. Dezember letzten Jahres zur Überwindung von Rassismus.

Am vergangenen Dienstag (15.04.2008) übergaben einige Jugendliche der Barnimer Kampagne "Light me Amadeu" Landrat Bodo Ihrke zwei Resolutionen mit je 300 Unterschriften. Darin wird die Verringerung von Ausgrenzung und Kriminalisierung von Flüchtlingen gefordert. Die jungen Leute baten den Landrat darum, sich erneut mit der Residenzpflicht und dem Gutscheinsystem auseinander zu setzen, um das Leben der Flüchtlinge im Barnim erträglicher zu gestalten.

Der Landrat nahm die Unterschriften in Empfang und will sie nun an die Bundesebene weiterleiten. Im Gespräch mit den Jugendlichen erklärte er zu den fraglichen Gesetzen: "Wir haben hier veraltete Regeln die diskriminierend wirken." Auf Kreisebene sei es ihm aber nicht möglich Lockerungen umzusetzen, da er sich an die Bundesgesetze halten müsse. Er stehe dem Vorgehen anderer Landkreise und Städte, das Gutscheinsystem durch viele Ausnahmeregelungen praktisch "abzuschaffen", skeptisch gegenüber. Als Landrat müsse er Vorbild sein und könne seine Mitarbeiter nicht auffordern bestehende Regelungen zu umgehen. Er gehe davon aus, dass es auf Bundesebene noch lange dauern wird, ehe diese Gesetze abgeschafft werden.
Die politischen Aktivität der Jugendlichen lobte er ausdrücklich. Es müssten viel
mehr Initiativen aus der Bevölkerung kommen, die versuchen demokratisch
Einfluss auf den Staat nehmen.

Die jungen Leute bedankten sich artig für das Gespräch, waren jedoch sehr frustriert. Sie hatten mehr Engagement des Landrates zur Überwindung von Ausgrenzung, Kriminalisierung und Rassismus vor Ort erwartet. Eine der beteiligten Jugendlichen fasste die Stimmung so zusammen: „Es geht hier doch nicht um Geld, sondern um mehr Menschlichkeit, um einen Beitrag gegen die institutionelle Ausgrenzung von Menschen. Warum behauptet er, nicht menschenfreundlicher sein zu dürfen?“

Aufgeben wollen die Jugendlichen trotzdem nicht. Als nächstes werden sie Unterschriften gegen die Residenzpflicht im Petitionsausschuss des Bundestages übergeben. Für das weitere Engagement wollen sie noch mehr Verbündete finden. Schließlich hatten sie Flüchtlingen und Politikern versprochen, dass sie am 6. Dezember wieder demonstrieren werden, wenn bis dahin das Gutscheinsystem und die Residenzpflicht nicht abgeschafft worden sind.

Bild
Rasambek, Sophie, Sophia, Anna, und Jens übergeben Landrat Bodo Ihrke die Unterschriftenlisten


Praxis der Sachleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Kritik

Der Ausländerbeirat im Barnim setzt sich dauerhaft für die Abschaffung des Gutscheinsystems im Landkreis Barnim ein. In einer Rede vor dem Kreistag im April 2008 forderte Dr. Mohamed Hamdali die Abschaffung der Sachleistungspraxis:

"Weiter problematisch ist aus unserer Sicht die Praxis der Sachleistungen an einen Teil der Asylbewerber im Landkreis Barnim. Im Barnim erhalten Asylbewerber nach 48 Monaten alle Leistungen in bar, nur wenn sie in Wohnungen untergebracht sind. Asylbewerber, die in Heimen wohnen, erhalten dagegen immer noch einen Teil als Sachleistungen. Ob Sach- oder Barleistung steht im Ermessen der örtlichen Leistungsträger.

Inzwischen haben zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte die Barzahlung für alle Asylbewerber eingeführt, unabhängig davon, ob sie sich seit mehr oder weniger als vier Jahren hier aufhalten. Dazu gehören Spree-Neiße, Elbe- Elster, Teltow-Fläming, Potsdam und Frankfurt (Oder). Die Leistungen in Geldform erfolgen natürlich nach Einzelfallprüfung.

Was in anderen Landkreisen möglich ist, kann auch in unserem Landkreis möglich sein.

Der Ausländerbeirat wendet sich erneut an die Entscheidungsträger im Landkreis die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Barzahlung für alle Asylbewerber möglich ist, oder zumindest für diejenigen, die seit vier Jahren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und in Heimen untergebracht sind."

und weiter

"Uns ist bewusst, dass die Situation der Migrantinnen und Migranten vorwiegend durch bundes- und ländergesetzliche Regelungen bestimmt ist. Aber es gibt viele Ermessenspielräume, die der Gesetzgeber einräumt. Nicht immer werden aber diese Ermessenspielräume zugunsten der betroffenen Personen genutzt."